Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt
Das bangladeschische Parlament hat Anfang Oktober 2010 eine Gesetzesvorlage verabschiedet, die Frauen und Kinder besser vor häuslicher Gewalt schützen soll. Die Vorlage bedarf zur gesetzmäßigen Gültigkeit noch der Zustimmung des Präsidenten. Das Gesetz würde es Opfern von häuslicher Gewalt ermöglichen, Anzeige bei Amtsrichtern oder richterlichen Beamten einzureichen. Zuständige Beamte würden dazu angehalten, Opfer von häuslicher Gewalt über ihre Rechte zu informieren und dafür zu sorgen, dass sie medizinische Behandlung erhalten. Zur angemessenen Umsetzung plant die Regierung, entsprechende Beratungsstellen einzurichten. Die Gesetzesvorlage versteht unter häuslicher Gewalt jegliche Art von physischer und psychischer Folter oder Bedrohung sowie sexuelle Belästigung gegenüber Frauen und Kindern. Jegliche Art von Bedrohung, auch Beschimpfungen oder Einschüchterungen, und die Beeinträchtigung der Meinungs- und Bewegungsfreiheit von Familienmitgliedern, erfüllen dabei den Tatbestand der häuslichen Gewalt.
Autoren: Patrizia Heidegger, Niko Richter und Dirk Saam