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Richtlinien zur Stärkung extrem armer Kinder

Die Regierung hat Mitte September 2010 neue Richtlinien zum Umgang mit extrem armen Kindern verfasst. Ein Schwerpunkt ist, für Mädchen und Jungen verstärkt den Zugang zu Dienstleistungen und zum sozialen Sicherungsnetz zu gewährleisten sowie ihre Rechte zu schützen. Die Richtlinie definiert Kinder als Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und orientiert sich an der UN-Kinderrechtskonvention. Unter 14-Jährige dürfen gemäß den neuen Richtlinien nicht mehr als Vollzeit-Beschäftigte tätig sein. Zudem soll ihr Zugang zu Bildungseinrichtungen verbessert werden. Für Kinder indigener Minderheiten soll vermehrt Unterricht in ihrer Muttersprache angeboten werden und Gesundheitsdienstleistungen sollen insgesamt kinderfreundlicher gestaltet werden. Die Regierung will einen Kinderbeauftragten berufen, der die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention überwachen soll.

Autoren: Patrizia Heidegger, Niko Richter und Dirk Saam

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