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Restriktive NGO-Gesetzgebung

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Am 1. Dezember 2014 wurde eine neue NGO-Gesetzgebung im Kabinett verabschiedet. Diese sieht unter anderem eine verschärfte Kontrolle von Projekten bangladeschischer NGOs vor, die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten. Laut Regierung soll die Gesetzesnovelle die Rechenschaftspflicht der Organisationen verbessern. NGO-Vertreter befürchten allerdings, dass es durch verschärfte Kontrollen zu erheblichen Problemen bei der angemessenen Projektdurchführung kommen könnte. Zudem bestünde die Gefahr, dass Projekte gar nicht erst bewilligt werden. Noch ist unklar, ob es zu weiteren Konsultationen mit NGOs kommen soll, bevor das Gesetz dem Parlament zur Verabschiedung vorgelegt wird.

Autor: Dirk Saam

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