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Was ist eigentlich ...

Ein kleines Glossar zur Textilindustrie

Accord: 

Das „Abkommen über Brandschutz und Gebäudesicherheit in Bangladesch“ (Accord on Fire and Building Safety) war ein Fünfjahresprogramm, das die Arbeitsplatzsicherheit von Textilarbeiter*innen erhöhen sollte. Unternehmen und Gewerkschaften entwickelten Accord gemeinsam, es war gesetzlich bindend, auch internationale Modemarken und NGOs waren involviert. Zu den Maßnahmen zählte ein unabhängiges Inspektionsprogramm von Fabriken, die Veröffentlichung von Berichten dazu und Plänen zu Verbesserungen. Modemarken hatten sich verpflichtet, Geld zur Verfügung zu stellen und Handelsbeziehungen aufrechtzuerhalten. Zudem sollten durch Accord Gesundheits- und Sicherheitsausschüsse in Fabriken gewählt und Arbeiter*innen in Sachen Arbeitsrecht geschult werden.

Alliance

Das „Abkommen für Arbeitssicherheit in Bangladesch“ (Alliance for Bangladesh Worker Safety) wurde wie Accord in Folge des „Rana Plaza“-Einsturzes ins Leben gerufen. Es galt als „Alternative“ für Modefirmen, die der rechtsverbindlichen Accord-Einigung nicht beigetreten sind. Auch Alliance hatte zum Ziel, bauliche und technische Sicherheitsrisiken in Bekleidungsfabriken zu beseitigen. Ende 2018 teilte die Plattform ihr Ende mit, und dass die beteiligten Unternehmen die Überwachung der Sicherheit fortan lokal organisieren wollten. Arbeitnehmervertreter*innen hatten immer wieder kritisiert, dass Alliance rein Unternehmensgeführt sei, es nur eine begrenzte und selektive Berichterstattung über die Fortschritte gebe.

Gewerkschaftswesen: 

Wissenschaftler*innen unterscheiden drei Gewerkschaftsarten in Bangladesch: 1. Verbände mit starker politischer Ideologie, meist mit linken Parteien verbunden und nicht von internationaler Finanzierung abhängig. Ihre Zahl ist gering. 2. Politisch mittelinks verortete Verbände, die mit lokalen und internationalen NGOs und Plattformen wie dem IndustriAll Bangladesh Council, dem Weltgewerkschaftsbund oder der Kampagne für saubere Kleidung zusammenarbeiten. 3. Verbände ohne politische Beziehungen, die eng mit internationalen NGOs verbunden sind. Sie vermeiden Straßenproteste und konzentrieren sich auf sozialfördernde Aktivitäten für Mitglieder. Bis Juni 2020 gab es insgesamt 56 registrierte Gewerkschaftsverbände im Textilsektor, denen 329 Basisgewerkschaften als Mitglieder angeschlossen waren. Darüber hinaus sind auch rund 50 nicht registrierte Verbände aktiv.

Lieferkettengesetz: 

Das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ gilt seit 2023 in Deutschland. Es soll die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten regeln. Hierzu gehören etwa der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und Umweltschutz. Unternehmen müssen nachverfolgen, ob bei der Wertschöpfungskette ihrer Produkte Standards eingehalten werden. Das Gesetz definiert dazu Sorgfaltspflichten, die auch für Vertragspartner*innen und weitere Zulieferfirmen gelten. Es sieht Beschwerdekanäle für Menschen vor, die entlang der Lieferkette arbeiten. Das Gesetz gilt für Unternehmen mit mindestens 3000 Arbeitnehmer*innen (ab 2024: 1000). Kritiker bemängeln, dass das Lieferkettengesetz noch nicht ausreiche. So gebe es etwa keine zivilrechtliche Haftungsregelung für Unternehmen. Angehörige von Todesopfern bei Unfällen in Zusammenhang mit der Lieferkettenproduktion haben Experten zufolge so kaum eine Chance, Kompensation einzuklagen.

Dieses Glossar erschien in der Bangladesch-Zeitschrift NETZ, Ausgabe 1-2023 "Doch nur das 'Klamottenmädchen'? - Wie Die Welt Bangladeschs Textilarbeiterinnen vergessen hat" zum Thema "10 Jahre Rana Plaza". Die Zeitschrift können Sie als PDF downloaden oder als Drucksache bei uns anfordern.

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