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NETZ fordert: Mehr Verantwortung beim Lieferkettengesetz

Wetzlar/Berlin – Die Bundesregierung hat sich Mitte Februar 2021 auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Mit diesem sollen deutsche Unternehmen künftig dazu verpflichtet werden, in ihren globalen Produktions- und Lieferketten die Menschenrechte zu achten und Umweltzerstörung zu vermeiden. Der vorliegende Gesetzestext, der ab März im Bundestag diskutiert und nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums noch vor der Bundestagswahl Ende September verabschiedet werden soll, ist nach Sicht von NETZ ein bedeutender Schritt, der allerdings hätte größer sein können. Denn einerseits werden Unternehmen zur Verantwortung gegenüber Menschenrechten und der Umwelt verpflichtet. Verstöße sollen durch eine Bundesbehörde kontrolliert werden, die Bußgelder verhängen und Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausschließen kann. Andererseits wird auf die zivilrechtliche Haftung – eine zentrale Forderung – verzichtet. Das Gesetzt räumt zwar ein Klagerecht für NGOs und Gewerkschaften ein. Aber: Opfer von Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen haben nicht selbst die Möglichkeit, vor deutschen Gerichten gegen verantwortliche Unternehmen zu klagen.

Das Lieferkettengesetz soll zudem erst ab 2023 in Kraft treten und zunächst nur für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter*innen gelten. Am Beispiel der mitunter menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen von Näher*innen in Bangladeschs Bekleidungsindustrie zeigt sich, warum das problematisch ist: Lassen kleine und mittelständische Unternehmen in Bangladesch produzieren und kaufen dort ein, werden sie vom Gesetz nicht in die Pflicht genommen. Erst ab 2024 soll das Lieferkettengesetz auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen gelten.

NETZ wird im Rahmen seines politischen Dialogs mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages und den zuständigen Ministerien den Gesetzgebungsprozess weiterhin kritisch begleiten und setzt auf eine stärkere Verantwortung aller Beteiligten. Eine Einführung des von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesentwicklungsminister Gerd Müller initiierten Gesetzes wurde lange unter anderem durch das Bundeswirtschaftsministerium blockiert. NETZ hatte sich bereits im vergangenen Jahr gemeinsam mit anderen Menschenrechtsorganisationen für ein wirksames Lieferkettengesetz eingesetzt.

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