Urteile zur Grenztruppen-Meuterei

Fast fünf Jahre nach dem blutigsten Aufstand Bangladeschs wurde am 5. November 2013 das Urteil gegen 823 angeklagte Grenzsoldaten und 23 Zivilisten gesprochen: Es wurden 152 Todesurteile sowie 161 lebenslängliche Haftstrafen verhängt. 262 Angeklagte wurden mit bis zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, 171 Personen wurden freigesprochen. Am 25. Februar 2009 hatten sich Mitglieder der Grenzschutzeinheit landesweit gewaltsam gegen ihre Offiziere erhoben. 74 Menschen wurden getötet, darunter 57 Offiziere. Als Hauptgründe für die Meuterei gelten ihre im Vergleich zur regulären Armee schlechte Bezahlung, unzureichende Lebensmittelzuschüsse, kein bezahlter Urlaub und der Ausschluss der Grenzschützer an lukrativen UN-Friedensmissionen im Ausland. Navi Pillay, Menschenrechtskommissarin der Vereinten Nationen, sagte in einer offiziellen Stellungnahme, dass den Urteilen Verfahrensunregelmäßigkeiten voraus gingen. Beispielsweise haben die Angeklagten keinen angemessenen und fristgerechten Zugang zu Rechtsanwälten gehabt. Berichten von Menschenrechtsorganisationen zufolge sollen Inhaftierte gefoltert worden sein.
Autorin: Insa Bloem