Registrierung entzogen
Der Oberste Gerichtshof Bangladeschs urteilte am 1. August 2013, dass die Registrierung der islamistischen Jamaat-e-Islami als Partei illegal sei und daher entzogen werden müsse. Die Partei verstoße in ihren Grundsätzen gegen die bangladeschische Verfassung, da sie unter anderem die Einführung des islamischen Rechtssystems anstrebe und die repräsentative Demokratie des Landes nicht anerkenne. Laut Aussagen der Generalstaatsanwaltschaft sei zudem durch die Verhandlungen der Kriegsverbrechertribunale festgestellt worden, dass die Jamaat-e-Islami eine kriminelle Organisation sei, weshalb auch ein gänzliches Verbot der Partei bewirkt werden könne. Die Entziehung der Registrierung hat zur Folge, dass die Partei nicht an den für Januar 2014 geplanten Parlamentswahlen teilnehmen kann. Einzelne Politiker könnten jedoch als unabhängige Kandidaten teilnehmen.
Autorin: Insa Bloem