Neues NGO-Gesetz in der Kritik
Am 2. Juni hat das Kabinett Bangladeschs eine neue NGO-Gesetzgebung verabschiedet. Laut Regierung soll die Gesetzesnovelle zu einer besseren Rechenschaftspflicht der nichtstaatlichen Organisationen führen. Viele NGOs in Bangladesch begrüßen den Beitrag des Gesetzes zu mehr Transparenz, machen jedoch zugleich deutlich, dass einige Paragrafen repressiv ausgelegt werden können und somit zivilgesellschaftliche Handlungsspielräume erheblich einschränken würden. Das neue Gesetz ermöglicht der Regierung, NGOs zu schließen, ohne dass es die Voraussetzungen hierfür überhaupt definiert. NGOs und Menschenrechtsaktivisten haben Kritik an dem Gesetz geäußert und Alternativvorschläge ausgearbeitet. Die Novelle soll im Herbst dem Parlament zur Lesung vorgelegt werden. Das bangladeschische Büro für NGO-Angelegenheiten hatte im Oktober 2011 damit begonnen, eine neue NGO-Gesetzgebung zu erarbeiten. Die Behörde ist direkt der Premierministerin unterstellt und ist dazu befugt, die Aktivitäten von NGOs, die mit ausländischen Geldern arbeiten, zu koordinieren und zu regulieren.
Autoren: Dirk Saam und Kai Fritze