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Neues NGO-Gesetz

Bangladesch hat eine neue NGO-Gesetzgebung eingeführt, die von zivilgesellschaftlichen Akteuren heftig kritisiert wird. Laut der im Oktober 2016 verabschiedeten Gesetzgebung dürfen sich zivilgesellschaftliche Organisationen, die aus dem Ausland finanziert werden, nicht kritisch zu der Arbeit von Verfassungsorganen äußern. Bei Verstößen drohe gar der Entzug der Arbeitserlaubnis. Zudem sieht das Gesetz eine verschärfte Kontrolle von Projekten bangladeschischer NGOs vor, die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten. Laut Regierung soll die Gesetzesnovelle die Rechenschaftspflicht der Organisationen verbessern. Laut NGO-Vertreterinnen biete das neue Gesetz Spielraum, die Meinungsfreiheit einzuschränken. Zudem sei zu befürchten, dass verschärfte Kontrollen zu erheblichen Problemen bei der angemessenen Projektdurchführung führen könnten. Auch bestünde die Gefahr, dass Projekte gar nicht erst bewilligt werden. Der Vorsitzende des parlamentarischen Rechtsausschusses, Sengupta, wies die Kritik der NGOs zurück. Diese hätten kein Mandat, Verfassungsorgane herabwürdigend zu behandeln. Vielmehr müsse man akzeptieren, so Sengupta, dass NGOs in Bangladesch nicht in gleichem Ausmaß vom Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch machen könnten wie die Medien. Wenn NGOs durch Kritik an der Regierung wie oppositionelle Parteien auftreten, sollten sie sich gleich überlegen, Oppositionspolitik zu betreiben, so Sengupta weiter. Auch die EU äußerte sich kritisch zur neuen Gesetzgebung und bedauerte, dass Vorschläge der internationalen Gemeinschaft sowie bangladeschischer NGOs nicht Eingang in den Gesetzestext gefunden hätten.

Menschenrechtsverteidiger in Bangladesch äußerten sich des Weiteren kritisch zum Entwurf des Erlasses zur Cyber-Sicherheit (Digital Security Act 2016). Dieser sieht die Verhängung lebenslanger Haftstrafen vor, sollte mit digitalen Geräten eine „negative Propaganda“ über den Unabhängigkeitskrieg und den ersten Landespräsidenten und „Vater der Nation“, Sheikh Mujibur Rahman, Vater von Premierministerin Sheikh Hasina, verbreitet werden. Kritisiert wird zudem die Einführung eines geplanten Gesetzes, das die Leugnung des Unabhängigkeitskrieges unter Strafe stellt. Dabei geht es den Kritiker nicht grundsätzlich darum, dass die Leugnung nicht bestraft werden könne. Das Gesetz biete aber Möglichkeiten, auf Forschung basierende historische Sichtweisen als Straftatbestand einzustufen, sollten diese die Geschichtsnarrative der jeweiligen Regierung unterwandern. Während diese Gesetze berechtigte Sorgen über Diffamierungen und Verdrehungen des Geschichtsbildes aufgreifen, halten sie zivilgesellschaftliche Akteurinnen für bedenklich, da sie nicht ausreichend definieren, wann ein Straftatbestand vorliegt und Interpretationsspielräume missbräuchlich genutzt werden können.

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