Kritik an Fatwas
Freitag, 02. September 2011
Im Juli 2011 forderte die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch die Regierung Bangladeschs auf, Maßnahmen zu ergreifen, dass Fatwas – religiöse Rechtsgutachten – und traditionelle Schiedsgerichte nicht zu extralegalen Bestrafungen führen. Das Oberste Gericht hatte am 8. Juli 2010 angeordnet, unrechtmäßige Bestrafungen wie Auspeitschen oder öffentliche Erniedrigungen zu unterbinden. Die Menschenrechtsorganisationen Ain o Shalish Kendra (ASK), Partner von NETZ, hat seit 2001 mindestens 330 Fälle unrechtmäßiger Bestrafung infolge von Fatwas dokumentiert, geht aber von deutlich höheren tatsächlichen Zahlen aus. In den allermeisten Fällen werden Fatwas gegen Frauen ausgesprochen.
Autorin: Patrizia Heidegger