Erfolg der Menschenrechtsorganisationen: Gericht verbietet Fatwas
Das Oberste Gericht Bangladeschs hat am 8. Juli 2010 alle Formen außergerichtlicher Bestrafung für illegal erklärt. Eine Fatwa - d.h. ein islamisches Rechtsgutachten - darf in Bangladesch nun keine Strafen mehr beinhalten. Auch im Rahmen einer Shalish dürfen keine Strafen verhängt werden. Dies sind traditionelle Schiedsverfahren, die zur Lösung von Konflikten auf Dorfebene eine wichtige Funktion haben. Doch wenn sie ihre Kompetenzen überschreiten, werden insbesondere Frauen bestraft. In den Monaten April bis Juni waren zwei Fälle bekannt geworden, in denen Frauen zu öffentlichen Stockhieben verurteilt wurden und vier Fälle des Ausschlusses aus der Dorfgemeinschaft. Das Gericht wies die zuständigen Behörden an, gezielt gegen Personen vorzugehen, die illegale Strafen verhängen und durchführen. Mehrere Menschenrechtsorganisationen, darunter die NETZ-Partnerorganisation ‚Ain o Salish Kendra', hatten eine gemeinsame Klageschrift eingereicht. Sultana Kamal, die Geschäftsführerin von Ain o Salish Kendra, zeigte sich erfreut: "Das Urteil ist eine Stärkung der Frauenrechte in unserem Land."