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Eingeschränkte Pressefreiheit?

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Zivilgesellschaftliche Akteure in Bangladesch haben die Befürchtung geäußert, dass die im Januar 2014 gewählte Regierung zivilgesellschaftliche Handlungsräume einschränken könnte. Die im Kabinett verabschiedeten neuen Richtlinien für das Rundfunkrecht drohten die Meinungsäußerungsfreiheit von TV- und Radiosendern massiv einzuschränken. Sendungen, welche die „öffentliche und nationale Sicherheit gefährden“, dürfen demnach nicht ausgestrahlt werden. Medienvertreter kritisieren vor allem, dass etwaige Straftatbestände nicht klar definiert seien und die Deutungsmacht über die Strafbarkeit einer Sendung daher beim Staat liege. Menschenrechtsorganisationen, Journalisten und Blogger fordern eine Überarbeitung der Richtlinien. Am 5. August organisierte die größte Journalisten-Gewerkschaft Bangladeschs eine Protestaktion in Dhaka, bei der Kopien der neuen Richtlinien verbrannt wurden.

Autoren: Insa Bloem und Kai Fritze

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