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Benachteiligende Gesetze

Am 17. September 2012 veröffentlichte die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch einen Bericht über das für Frauen oftmals diskriminierende Heirats- und Scheidungsrecht in Bangladesch. So seien zum Beispiel das muslimische und das hinduistische Recht diskriminierend, weil es Männern Polygamie erlaube, nur eingeschränkte Unterhaltsansprüche vorsehe und Scheidung erschwere, beziehungsweise im hinduistischen Recht die Scheidung gar nicht vorkomme. Unter dem muslimischen Familienrecht haben Frauen 90 Tage nach der Scheidung kein Anrecht mehr auf Unterhaltszahlungen. Zerbreche eine Ehe, fördere bestehendes Recht Obdachlosigkeit, Hunger und Gesundheitsprobleme oder trenne die Frauen von ihren Kindern, so das Ergebnis der Studie. Menschenrechtsaktivisten und Anwälte bestätigen zudem, dass sich viele Ehemänner ungestraft über die Verfahren zur Anerkennung von Scheidungen hinwegsetzen. Ein bedeutender Schritt nach vorn sei das Gesetz gegen häusliche Gewalt aus dem Jahr 2010, das Frauen berechtigt, nach einer Scheidung weiterhin im ehelichen Haus zu wohnen. Jedoch etabliere es keinen vollständig gleichen Anspruch auf eheliche Güter, so Human Rights Watch. Für alleinstehenden, armen Frauen müsse es zudem erleichtert werden soziale Sicherungsleistungen zu beziehen. „Die Regierung von Bangladesch soll unverzüglich dafür sorgen, dass arme Frauen von Sozialhilfeprogrammen erfahren. Sie muss die wichtigsten Informationen dazu landesweit und insbesondere in den Familiengerichten verbreiten“, so Khushi Kabir, Geschäftsführerin der NGO Nijera Kori. 

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