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Neues Arbeitergesetz soll Rechte von Arbeiterinnen stärken

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Als Konsequenz aus dem Fabrikgebäudeeinsturz im April 2013 hat Bangladesch die Rechte von Arbeiterinnen in der Textilbranche gestärkt. Ein am 15. Juli verabschiedetes Gesetz sieht unter anderem vor, Gewerkschaften gründen zu dürfen. Die Rechte von Gewerkschaften und Gewerkschaftsmitgliedern wurden gestärkt. Darüber hinaus sollen Unternehmer einen Fonds einrichten, um die Lebensumstände der Arbeiterinnen zu verbessern. Firmen müssen zukünftig fünf Prozent ihrer Gewinne verwenden, um Sozialleistungen für ihre Angestellten zu bezahlen. 

Internationale Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch würdigen das verbesserte Arbeitsgesetz. Gleichzeitig zeigen sie sich aber enttäuscht, dass die Regierung Bangladeschs eine einmalige Gelegenheit versäumt habe, die Rechte der Arbeiterinnen qua Gesetz in Gänze zu stärken. Hinsichtlich der Bildung von Gewerkschaften sei das Gesetz beispielsweise immer noch nicht frei von Restriktionen. Zudem würden durch schwammige Formulierungen Türen für einen Missbrauch des Gesetzes geöffnet. 

Neben der Gesetzesverabschiedung, verhandelt die Regierung zurzeit mit Unternehmen und Arbeitnehmervertretern über eine Anhebung des Mindestlohns, der aktuell umgerechnet knapp 30 Euro im Monat beträgt. 

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