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Solidarität mit Sultana Kamal

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Die bekannte Menschenrechtsverteidigerin Sultana Kamal ist massiven Bedrohungen und Verleumdungen ausgesetzt. Führende Vertreter der Bewegung Hefazat-e-Islam haben dazu aufgerufen, der ehemaligen Geschäftsführerin der NETZ-Partnerorganisation Ain o Shalish Kendro, Gewalt anzutun. Zudem verlangt die islamistische Bewegung die Verhaftung oder Exilierung der vielfach ausgezeichneten Menschenrechtsverteidigerin, die sich seit Jahrzehnten für Meinungsfreiheit und für die Rechte von Frauen, Kindern und Minderheiten einsetzt.

Sultana Kamal hat am 2. Juni an einer bangladeschischen TV-Talkshow teilgenommen. In der Gesprächsrunde, zu der u.a. auch der führende Hefazat-Vertreter Shakhawat Hossain eingeladen war, wurde die Entfernung der Justitia-Statue auf dem Gelände des Obersten Gerichtshofes in Dhaka diskutiert. Das Gericht war am 26. Mai 2017 einer Forderung der Hefazat-e-Islam nachgekommen, die Statue zu entfernen. Hossain begründete in der Talkshow die Forderung der Hefazat damit, dass die Statue der griechischen Göttin mit Schwert und Waage ein Götzenbild sei. Solche Darstellungen verbiete der Islam. Zudem gehörten, so Hossain, keine religiösen Symbole auf das Gelände des Obersten Gerichtshofes.

In der Fernsehsendung wies Sultana Kamal daraufhin, dass Justitia als universelles Symbol für Gerechtigkeit verstanden wird. Sollte man aber die Meinung vertreten, so die Menschenrechtsverteidigerin weiter, Justitia sei ein Götzenbild und religiöse Symbole gehörten nicht auf das Gelände der Gerichtsbarkeiten, so müsse man folgerichtig auch die Meinung vertreten, Moscheen gehörten nicht auf das Gelände.

Ein führender Hefazat-Vertreter äußerte sich nach der Talkshow und beschuldigte die  Menschenrechtsverteidigerin der Aussage, Moscheen in Bangladesch abschaffen zu wollen. Er drohte ihr direkte körperliche Gewalt an. Die Drohungen wurden über Youtube-Videos und soziale Medien vielfach wiederholt. Führende bangladeschische Menschenrechtsverteigerinnen und Aktivisten, die auf die verzerrte Wiedergabe von Sultana Kamals Argumentation aufmerksam machten, haben sich mit ihr solidarisiert. Sie kritisieren das Versäumnis der Regierung, die Gewaltaufrufe zu verurteilten und rechtliche Schritte gegen deren Urheber einzuleiten.

Nationale und internationale Menschenrechtsorganisationen haben die Regierung Bangladeschs aufgefordert, umgehend und in Absprache mit Sultana Kamal, Maßnahmen zu ihrem Schutz zu ergreifen. Zudem müsse eine unabhängige Untersuchung eingeleitet werden, die prüft, inwiefern die Gewaltaufrufe strafrechtlich relevant sind. Überdies müsse die Regierung ein Klima schaffen, in der Anwältinnen und Menschenrechtsverteidiger ihre Meinung frei äußern können, ohne Furcht vor Repressalien durch staatliche oder nicht-staatliche Akteure.

Viele politische Beobachterinnen und Beobachter äußern die Sorge, dass sich Bangladeschs Regierungspolitik zunehmend auf die Bedürfnisse der Hefazat-e-Islam ausrichte. In den vergangenen Monaten hat der Straftatbestand „Verletzung religiöser Gefühle“ vermehrt Eingang in Gesetzestexte gefunden, religionskritische Blogger wurden nicht geschützt, sondern eher verhaftet, und neue Schulbücher wurden ausgegeben, aus denen Gedichte und Erzählungen nicht-muslimischer und säkularer Autorinnen und Autoren entfernt worden waren. Die regierende Awami League tue dies, so die Vermutung der Beobachterinnen und Beobachter, um am religiös-konservativen Wählerrand um Stimmen zu werben. Mit dieser Strategie wolle sie die politische Opposition weiter isolieren und die Hefazat-Bewegung, welche vor allem von Vertretern verschiedener islamischer Bildungsinstitutionen getragen wird, dem Einflussbereich der Bangladesh Nationalist Party (BNP) und der Jamaat-e-Islami entziehen. Die nächsten Parlamentswahlen stehen Ende 2018 oder Anfang 2019 an.

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